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Allgemeine Geschäftsbedingungen HUNTA Weibel Hundepension 

 

  1. Pensionsvertrag 

1.1 Pflichten der Hundepension 

 

Die Hundepension HUNTA Weibel verpflichtet sich, jedem in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Pensionsdauer, auf dem umzäunten Privatgelände, ausreichend Freilauf und Beschäftigung zu verschaffen sowie Spaziergänge nach Vereinbarung durchzuführen. 

 

Der Hundehalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Mass übersteigen. 

 

Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Pension befindlichen Hund bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolge. 

 

HUNTA Weibel (Nicole Weibel) ist zertifizierte Tierheimbetreuerin FBA und beim Veterinäramt angemeldet.

 

1.2 Pflichten des Hundehalters 

 

Besonderheiten der Verpflegung, medizinischer Versorgung sowie Verhaltensauffälligkeiten, vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. 

 

Der Hundehalter ist verpflichtet, auf Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes hinzuweisen, insbesondere, wenn er schnappt, beisst, nachhaltig Menschen anknurrt. 

 

Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekannt zu geben. Die Pension HUNTA Weibel übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. 

  1. Aufnahmebedingungen 

Auch im Interesse der anderen Gäste werden nur geimpfte und entwurmte Tiere aufgenommen. Der Hund muss eine gültige Impfung gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose haben. Ein zusätzlicher Impfschutz gegen Zwingerhusten wird empfohlen. Vor der Abgabe des Tieres ist der Impfausweis vorzulegen. 

 

Des Weiteren müssen die Tiere frei von ansteckendenden Krankheiten wie Milben, Flöhen, Läusen o.ä. sein. Sollte Ihr Tier befallen sein, womit andere Tiere angesteckt werden können, muss ich dieses Behandeln, die Kosten dafür trägt der Hundebesitzer. 

 

Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Pension geben und dieses der Pension HUNTA Weibel verschweigen oder die Hündin während der Betreuung läufig werden, wird für die auftretenden Folgen, insbesondere Schwangerschaft (Deckung einer Hündin während der Pensionszeit usw.), keine Haftung übernommen. Die damit in Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundeeigentümers. 

  1. Tierarztkosten 

Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass bei Erkrankung oder einer Verletzung seines Hundes alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige fachkundige Dritte erfolgen sollen. Die Wahl des Tierarztes oder des sonstigen fachkundigen Dritten und der Behandlung liegt im Ermessen der Hundepension HUNTA Weibel. Die dadurch entstehenden Kosten, z. Bsp. Behandlung, werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen. 

  1. Futter 

Das Trocken-, bzw. Nassfutter ist in den Preisen nicht enthalten. Ich empfehle eigenes Futter mitzubringen, um einen unnötigen Futterwechsel zu vermeiden. 

  1. Anmeldung 

Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich (Post und E-Mail) oder auch persönlich erfolgen. Das Anmeldeformular und die AGB müssen ausgefüllt und unterzeichnet an mich zurückgeben werden. 

  1. Haftung 

Für Beschädigung oder Verlust von mitgebrachten Gegenständen (z. Bsp. Körbe, Decken, Spielsachen), wird nicht gehaftet. 

 

Sollte sich das Tier während des Aufenthaltes verletzen, verloren gehen oder ableben, so werden vom Besitzer des Tieres kein Ansprüche gestellt (ausgenommen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). 

 

Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. 

 

Für alle Schäden, die durch das Tier entstehen, haftet der Besitzer. Die Pension HUNTA Weibel schliesst jede Haftung auf Schadensersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. 

  1. Preise

Ein- und Austrittstage werden als volle Tage berechnet. 

 

Auf Grund der begrenzten Aufnahmekapazität und der damit verbundenen sorgfältigen Planung meinerseits, behalte ich mir das Recht vor, bei Absagen des gebuchten Termines Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Die Höhe des Schadenersatzes variiert von 25% bis zu 100% des geplanten Rechnungsbeitrages, gestaffelt nach dem Zeitraum der Absage und des gebuchten Pensionstermin. 

  • Annullation bis 7 Tage vor Antritt 100% des Betreuungsbetrages 

  • Annullation bis 14 Tage vor Antritt 50% des Betreuungsbetrages 

  • Annullation bis 21 Tage vor Antritt 25% des Betreuungsbetrages 

  • Annullation bis 30 Tage vor Antritt 0% des Betreuungsbetrages 

   

 

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Datum und Unterschrift Hundehalter                                                 Unterschrift Hundepension


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